ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Jolioo Technologies GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jolioo Technologies GmbH Auch wir kommen um das Kleingedruckte leider nicht herum – obwohl es bei uns gar nicht kleingedruckt ist. Schließlich handelt es sich bei den Ongus Internet-Diensten um Lösungen mit vielen Einzelelementen. Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der Jolioo Technologies GmbH unter Berücksichtigung der Interessen aller Internet-Nutzer verbindlich und fair für alle zu regeln. Grundlage einer Zusammenarbeit und eines Vertrages sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jolioo Technologies GmbH, Sie können daher die Geschäftsbedingungen an dieser Stelle einsehen und bei Bedarf gleich ausdrucken. Schauen Sie doch einmal genau hin. Sie werden sehen, dass die Jolioo Technologies GmbH sich auch hier nicht zu verstecken braucht.
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Verträge zwischen der Jolioo Technologies GmbH mit Sitz in St. Peter Gürtel 10a / 8, 8042 Graz, Österreich, (fortan „Ongus“ genannt) und dem Auftraggeber über die Bereitstellung eines Online-Systems (nachfolgend „oControl“ genannt) für die Verwaltung von Gutscheinen für vom Auftraggeber durchzuführende Leistungen und/oder zu liefernde Produkte. Verwaltung bedeutet Verkauf, Bearbeitung und Ausdruck der Gutscheine im Geschäftslokal des Auftraggebers und/oder Verkauf, Bearbeitung und elektronischer Versand via iFrame Integration (oShop) innerhalb der Webseite des Auftraggebers und/oder Verkauf, Bearbeitung und elektronischer Versand via Gutscheinplattform www.ongus.com. Die Gutscheine werden von oControl entweder in elektronischer Form zum Ausdruck oder als Versandmöglichkeit in elektronischer Form innerhalb der Webseite des Auftraggebers via oShop oder auf der Gutscheinplattform www.ongus.com dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
1.2 Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Unternehmer, der oControl mit der Verwaltung seiner Gutscheine beauftragt.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Folgeverträge, unabhängig davon, ob bei jedem einzelnen Folgevertrag nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird oder nicht.
1.4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von Ongus ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Durchführung von Leistungen durch Ongus bedeutet keine Anerkennung von Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
3. Vertragsbeziehung der Parteien
3.1 Ongus hebt hervor, dass es dem Auftraggeber durch die online – Bereitstellung von oControl lediglich eine elektronische Plattform für die Verwaltung und Abwicklung des Gutscheinverkaufs für Leistungen und Produkte des Auftraggebers gibt und insoweit den Auftraggeber bei der Verwaltung unterstützt. Ongus selbst wird dadurch weder Vertragspartner des Auftraggebers noch des Bestellers der Gutscheine. Vertragspartner des mit Hilfe des oControls geschlossenen Vertrags über den Gutscheinerwerb und der damit zusammenhängenden Leistungen und Produkte werden ausschließlich der Auftraggeber und der Besteller.
3.2 Der Auftraggeber wird den Besteller in angemessener Weise, z.B. durch die Gestaltung seines Internetauftritts, des Gutscheins und durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf seine Identität und seine Eigenschaft als Vertragspartner und Verpflichteter des mit Hilfe des oControls geschlossenen Vertrags über den Gutscheinerwerb und der damit zusammenhängenden Leistungen und Produkte hinweisen.
3.3 Soweit Ongus über oControl die Bezahlung von Gutscheinen anbietet (siehe 11.2), wird die Zahlungsabwicklung durch Ongus nur als Vermittler für den Auftraggeber durchgeführt. Ongus übernimmt dabei keine wie immer geartete Haftung für die Bonität oder Zahlungsfähigkeit des Bestellers.
3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ongus von Ansprüchen des Bestellers oder dritter Personen wegen einer Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Einlösung des Gutscheins oder wegen Leistungen und Produkte des Auftraggebers oder wegen des Erwerbs und der Verwendung von Gutscheinen freizustellen. Der Auftraggeber wird Ongus in diesem Zusammenhang nach besten Kräften bei der Rechtsverteidigung unterstützen und sämtliche Kosten der Rechtsverteidigung - gerichtliche und außergerichtliche - sowie Schadenersatz- und Aufwandsersatzforderungen übernehmen. Eventuell bestehende weitere Ansprüche von Ongus bleiben unberührt.
3.5 Ongus erhält das Recht Logo und Namen des Auftraggebers zu Werbezwecken zu verwenden.
4. Bereitstellung von oControl
4.1 Ongus stellt dem Auftraggeber die Plattform oControl für die vereinbarte Vertragslaufzeit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zur Nutzung zur Verfügung.
4.2 oControl verfügt über die in diesem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Ongus vereinbarten Funktionalitäten. Ongus stellt klar, dass es nicht dafür einsteht, dass die mit Hilfe von oControl zur Verfügung gestellten Gutscheine rechtmäßig genutzt werden, nicht durch Dritte gefälscht oder auf eine sonstige Art und Weise missbraucht werden.
4.3. oControl wird dem Auftraggeber in einer Grundversion bereitgestellt. Dem Kunden obliegt es, oControl sowie die über ihn zu verarbeitenden Gutscheine auf seinen Unternehmensstil hin individuell anzupassen und oControl via oShop ggf. in seine Webseiten einzubinden. Zu diesem Zweck erhält der Kunde einen nutzerspezifischen online - Zugang zu oControl. Ongus unterstützt den Kunden bei Bedarf kostenfrei und umgehend zwei Stunden bei der Einbindung und Anpassung von oControl. Darüber hinausgehende Unterstützung durch Ongus wird dem Auftraggeber nach Aufwand mit einem Stundensatz von EUR 140,- in Rechnung gestellt.
4.4 oControl wird auf einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, die über das Netz von Ongus an das Internet angebunden ist.
4.5 Voraussetzung für die Nutzung von oControl nach diesem Vertrag ist, dass der Auftraggeber seinerseits über einen eigenen Internet-Anschluss verfügt. Je nach Art und Umfang der vom Auftraggeber durchzuführenden Leistungen und Produkte ist es weiterhin Voraussetzung, dass der Auftraggeber über zusätzliche, von Ongus für den Einzelfall empfohlene Hardware (z.B. Scanner) verfügt.
4.6 Ongus räumt dem Auftraggeber auf seiner Datenverarbeitungsanlage für über oControl zu speichernde bzw. abzurufende Daten ausreichend Speicherplatz ein.
4.7 Die Betriebszeit von oControl ist täglich 24 Stunden unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit gem. Ziffer 5.
4.8 Ongus hat keinen Einfluss auf die Struktur des Internet sowie darauf, welche konkreten Leitungswege Daten vom Netz von Ongus aus zu anderen Anbietern nehmen, ob die von anderen Anbietern betriebenen Leitungswege, Server o. ä. jederzeit betriebsbereit sind und welche Übertragungsgeschwindigkeiten möglich sind. Ongus ist daher nicht für den Zugang der von ihrer Datenverarbeitungsanlage abgerufenen Daten beim Auftraggeber bzw. den von ihm vorhergesehen Nutzern verantwortlich, soweit nicht ausschließlich das Netz von Ongus genutzt wird.
4.9 oControl wird von Ongus laufend administriert und gepflegt. Ongus stellt Folgeversionen (Updates) von oControl zur Verfügung, wenn diese für den Markt freigegeben wurden und ein Einsatz bei gleich bleibender Verwendbarkeit von oControl möglich ist.
5. Verfügbarkeit
5.1 Unter Berücksichtigung der Kapazitäten von oControl und der Systeme von Ongus beträgt die Verfügbarkeit des von oControl mindestens 99 % im Jahresdurchschnitt.
5.2 Von der Berechnung der Verfügbarkeit gem. Ziffer 5.1 sind ausgenommen:
a) Monatliche Wartungsfenster bis zu einem Umfang von 2 Stunden/Monat für notwendige Wartungs-, Instandsetzungs- oder sonstige Arbeiten, die von Ongus nach Möglichkeit außerhalb der Hauptnutzungszeiten des Auftraggebers durchgeführt werden;
b) Betriebsunterbrechungen und/oder Leistungseinschränkungen aufgrund von Störungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Ongus liegen wie z. B. höhere Gewalt (Streiks, Aussperrungen, Naturereignisse, Sabotageakte Dritter u.ä.) oder bei Ausfall von Netzen bzw. Komponenten anderer Betreiber, die nicht Erfüllungsgehilfen von Ongus sind.
c) Betriebsunterbrechungen und/oder Leistungseinschränkungen, die auf Komponenten zurückzuführen sind, die der Auftraggeber bereitzustellen hat.
d) Betriebsunterbrechungen und/oder Leistungseinschränkungen, die auf Übertragungsstörungen im Internet zurückzuführen sind.
5.3 Kommt es innerhalb der geschuldeten Verfügbarkeit zu Betriebsunterbrechungen oder sonstigen Störungen der Verfügbarkeit, beseitigt Ongus die Störung innerhalb angemessener Frist nach Kenntniserlangung.
5.4 Der Auftraggeber hat das Recht, bei Betriebsunterbrechungen, die innerhalb der von Ongus geschuldeten Verfügbarkeit von oControl liegen oder bei einer ununterbrochenen und nicht mit dem Auftraggeber abgestimmten Betriebsunterbrechung von mehr als 48 Stunden, die geschuldete Vergütung entsprechend zu mindern.
5.5 Im Falle einer erheblichen Beeinträchtigung der Verfügbarkeit ist der Auftraggeber neben der Minderung der Vergütung berechtigt, den Vertrag wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach entsprechender Abmahnung bzw. angemessener Fristsetzung zu kündigen. Die Verfügbarkeit gilt als erheblich beeinträchtigt, wenn der Zugriff auf oControl wiederholt jeweils für die Dauer von mehr als 48 Stunden innerhalb der in Ziffer 4.7 festgelegten Betriebszeit unterbrochen ist.
5.6 Hat der Auftraggeber eine Störung oder eine Betriebsunterbrechung zu vertreten, so ist Ongus berechtigt, ihm die durch die Störungsbeseitigung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ongus bei der Durchführung sämtlicher Ongus obliegenden Leistungen angemessen zu unterstützen. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers umfassen insbesondere:
a) die zeitgerechte und vollständige Überlassung sämtlicher für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Informationen und Daten, insbesondere Informationen zu den Gutscheinen, die via oControl verwaltet werden;
b) die Erfüllung der sich aus oControl und der durchzuführenden Leistungen und Produkte ergebenden nutzerseitigen Anforderungen an die technische und organisatorische Infrastruktur.
6.2 Störungen oder sonstige Beanstandungen der vertraglich geschuldeten Leistungen sind Ongus unverzüglich anzuzeigen. Soweit Ongus infolge einer Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, steht dem Auftraggeber weder ein eventueller Minderungs- oder Schadensersatzanspruch noch ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne Abhilfefrist zu.
7. Verpflichtung zur sicheren Nutzung, Freistellung
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um seine Systeme sowie eventuell von Ongus mitgeteilte Zugangsinformationen (Benutzernamen, Passwörter u.ä.) vor einem Zugriff durch Unbefugte zu schützen.
7.2 Der Auftraggeber hat die Verantwortung für die gespeicherten Inhalte bzw. für eventuell an Ongus zur Speicherung übergebene Daten und für den Abruf bzw. die Veröffentlichung der Daten und Inhalte über Datennetze. Eine Kontrolle der über die Ongus gespeicherten bzw. der abgerufenen Daten/Inhalte durch Ongus erfolgt nicht.
7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Ongus bereitgestellten Leistungen nicht missbräuchlich zu nutzen. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet:
a) keine Eingriffe in das Netz von Ongus oder in das Netz sonstiger Provider vorzunehmen oder Einrichtungen, Programme oder sonstige Mittel zu verwenden, die zu Veränderungen an oControl, der Datenverarbeitungsanlage oder dem Netzwerk von Ongus führen können
b) keine Versuche zu unternehmen, Sicherheitsmaßnahmen von Ongus zu umgehen;
c) keine Daten, Logos oder sonstige Inhalte über oControl zu speichern oder speichern zu lassen, abzurufen, online oder offline zugänglich zu machen oder auf solche Inhalte hinzuweisen, die rechts- oder sittenwidrig sind, insbesondere pornografische Schriften im Sinne des Strafrechts enthalten, zu einer Straftat auffordern, gegen Rechte Dritter verstoßen, ehrverletzende Äußerungen enthalten oder das Ansehen von Ongus gefährden;
d) oControl direkt oder indirekt dazu zu nutzen, um mit dem Internetnutzer Verträge abzuschließen oder abschließen zu lassen, die betrügerisch, rechts- oder sittenwidrig sind.
7.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ongus unverzüglich im Rahmen des gesetzlich zulässigen zu informieren, wenn Dritte ihm gegenüber geltend machen, dass eine ihm zuzurechnende Rechtsverletzung i. S. v. Ziffer 7.3 vorliegt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ongus von jeglicher Haftung gegenüber Dritten oder Behörden, die durch die Rechtsverletzung verursacht wurde, frei bzw. schad- und klaglos zu halten.
7.5 Verstößt der Kunde gegen die Verpflichtungen Ziffer 7.3 bzw. besteht begründeter Verdacht für die Rechts- und/oder Sittenwidrigkeit der eingestellten Inhalte oder bei entsprechenden gesetzlichen und/oder behördlichen Verpflichtungen ist Ongus berechtigt, unverzüglich jeden Zugang zu oControl zu sperren und die Sperrung bis zur Beseitigung der Rechtsverletzung aufrechtzuerhalten. Die Sperrung wird, soweit möglich, auf den in Frage stehenden Teil von oControl beschränkt.
8. Geistige Eigentumsrechte und Nutzungsrecht
8.1 Ongus wie auch der Auftraggeber behalten sich alle geistigen Eigentumsrechte an den von ihnen eingebrachten bzw. im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellten Leistungen vor.
8.2 Ongus gewährt dem Auftraggeber an oControl ein nicht ausschließliches, unübertragbares und für die Laufzeit dieses Vertrags befristetes Nutzungsrecht. "Nutzungsrecht" im vorgenannten Sinne bedeutet das Recht, auf oControl über die vereinbarten Datennetze zuzugreifen und seine Funktionen zur Verwaltung der Gutscheine zu benutzen. Eine Überlassung von oControl im Objekt- und/oder Quellcode an den Auftraggeber erfolgt nicht.
8.3 Kommt es im Rahmen der Vertragslaufzeit zu Änderungen an oControl oder zur Einspielung von Updates, so gelten die vorstehenden Nutzungsrechte auch für diese.
9. Zusätzliche Leistungen, Kommunikation
9.1 Ongus informiert den Auftraggeber auf Wunsch über die über oControl getätigten Transaktionen und stellt Berichte über den Status des Gutscheinverkaufs zur Verfügung.
9.2 Die Übermittlung von Rechnungen, Berichten bzw. sonstige Kommunikation zwischen den Parteien findet in der Regel auf digitalem Wege, per E-Mail oder über die Nutzung eines für die Kommunikation vorbehaltenen gesicherten oder ungesicherten Bereichs der Webseiten von Ongus statt.
9.3 Weitere Leistungen, die über die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Leistungen hinausgehen, bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
10. Vertragsabschluss und Vertragslaufzeit:
10.1 Der Vertrag mit Ongus über die Verwaltung von Gutscheinen via oControl kommt dadurch zu Stande, dass der Auftraggeber sich bei oControl anmeldet und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Nutzungsbedingungen vor dem ersten Verkauf akzeptiert.
10.2 Der Vertrag tritt mit Unterfertigung durch beide Vertragsteile in Kraft und wird vorerst für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens ein Monat vor Ablauf der Anfangslaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums ein Vertragspartner dem anderen schriftlich mitteilt, dass auf die Verlängerung verzichtet wird.
10.3 Der Auftraggeber hat neben der Vertragsbeendigung nach 10.2 das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen nach dem Verkauf der ersten 100 Gutscheine über oControl mit einer Frist von sieben Tagen zu kündigen.
10.4 Die Vertragsparteien haben darüber hinaus das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
10.5 Ein wichtiger Grund liegt für Ongus vor,
a) wenn der Auftraggeber gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstößt, insbesondere gegen die Verpflichtungen zur sicheren Nutzung gemäß Ziffer 7.3 und den Verstoß trotz schriftlicher Mahnung nicht unverzüglich einstellt bzw. beseitigt;
b) wenn der Auftraggeber oControl zu einem anderen Zweck als zu dem in diesem Vertrag vereinbarten Zweck einsetzt;
c) der Auftraggeber zahlungsunfähig oder über sein Vermögen ist ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen wird;
d) der Auftraggeber ist trotz schriftlicher Zahlungsaufforderung durch Ongus mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teiles der Vergütung mehr als zehn Werktage in Verzug ist.
10.6 Ein wichtiger Grund im Sinne des Punktes 10.4 liegt für beide Parteien vor, wenn eine Vertragspartei ihren Verpflichtungen aufgrund von Störungen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen, wie z. B. höhere Gewalt (Streiks, Aussperrungen, Naturereignisse, Sabotageakte Dritter u.ä.), nicht nachkommen kann und dieser Zustand länger als 14 Werktage anhält. In diesem Fall entfällt jeglicher Anspruch auf Schadensersatz für die kündigende Partei.
10.7 Kündigungen bedürfen der Schriftform (Brief); Fax und E-Mail werden erfüllen nicht die Schriftform.
10.8 Nach Vertragsende wird Ongus die online auf ihrer Datenverarbeitungsanlage gespeicherten Daten und Inhalte löschen oder auf Wunsch des Auftraggebers und gegen Verrechnung eines Pauschalbetrages EUR 280,- an diesen zurückübertragen.
11. Vergütung und Zahlungsbedingungen
11.1 Der Auftraggeber zahlt für die Bereitstellung von oControl zur Nutzung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie für zusätzliche Leistungen von Ongus die im Vertrag mit Ongus vereinbarte Vergütung.
11.2 Soweit dies im Vertrag nicht anderweitig vereinbart wird, hat der Auftraggeber die Vergütung nach den folgenden Bedingungen zu zahlen:
11.2 a. Ongus berechnet dem Auftraggeber für die Bereitstellung von oControl eine Gebühr pro verkauftem Gutschein.
11.2 b. Ongus berechnet dem Auftraggeber die für die Inanspruchnahme der über oControl bereit gestellten elektronischen Bezahlverfahren dritter Anbieter anfallenden Gebühren (Transaktionskosten).
11.2 c. Ongus berechnet dem Auftraggeber zusätzliche Dienstleistungen, z. B. für die Unterstützung des Auftraggebers bei der Rückzahlung bereits empfangener Zahlungen und die Bereitstellung zusätzlicher Systeme, Software- und Hardware.
11.3 Ongus stellt dem Auftraggeber eine Vergütung inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer je vom Auftraggeber an den Internetnutzer über oControl verkauften Gutschein in Rechnung. Die Höhe der Vergütung ist im oControl ersichtlich.
11.4 Über oControl werden dem Besteller neben der Gutscheingebühr und sonstiger ggf. zu zahlender Gebühren auch die Gebühren des Auftraggebers gemäß 11.2 a und 11.2. b. in Rechnung gestellt. Diese Gebühren werden im Auftrag des Auftraggebers berechnet und die Zahlung auf einem von Ongus eingerichtetes Treuhandkonto entgegengenommen.
11.5 Jeweils zum letzten Tag eines Monats erfolgt eine Abrechnung zur Ermittlung der von Ongus an den Auftraggeber zu überweisenden Einnahmen. Die Zahlung an den Auftraggeber erfolgt der Art, dass Ongus die durch den Gutscheinverkauf für den Auftraggeber erzielten Einnahmen nach Abzug der vom Auftraggeber zu zahlenden Vergütungen an diesen überweist.
11.6. Ist die Zahlung an den Auftraggeber in der Weise wie vorstehend unter 11.5 erläutert nicht durchführbar, wird Ongus den Auftraggeber entsprechend informieren. In diesem Fall wird der Auftraggeber die an Ongus zu zahlende Vergütung nach Rechnungsstellung durch Ongus an Ongus überweisen.
11.8 Die Parteien stellen klar, dass eine Vergütungspflicht des Auftraggebers gegenüber Ongus unabhängig davon besteht, ob die für den Auftraggeber gegenüber den Bestellern bzw. Erwerbern der Gutscheine abgerechneten Umsätze, z.B. aufgrund von Rückbuchungen oder Reklamationen, tatsächlich vereinnahmt werden bzw. der Auftraggeber Erstattungen an Erwerber vornimmt.
11.9 Ongus kann vereinbarte Preise durch schriftliche Mitteilung jederzeit ändern. Die Mitteilung hat mindestens ein Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten der Änderung zu erfolgen. Ist der Auftraggeber mit einer Preisänderung nicht einverstanden, ist er berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung zu kündigen.
11.10 Soweit nicht ausdrücklich anders erwähnt verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
12. Gewährleistung und Haftung:
Ongus wird danach trachten, durch den Betrieb des Internet-Portals keine Rechte Dritter, insbesondere, aber nicht ausschließlich Urheber-, Verwertungs-, Marken- oder sonstige Nutzungsrechte zu verletzen. Ongus übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die vom Auftraggeber in Anspruch genommenen Dienste frei von Rechten Dritter, insbesondere, aber nicht ausschließlich von Urheber-, Verwertungs-, Marken-oder sonstigen Nutzungsrechten sind. Eine Haftung für allenfalls daraus resultierende Schäden ist ausgeschlossen.
Die Haftung von Ongus ist dem Grunde nach in jedem Fall nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung von Ongus für leichte Fahrlässigkeit ist in jedem Falle ausgeschlossen.
13. Datenschutz
13.1 Der Auftraggeber und Ongus werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
13.2 Soweit der Auftraggeber personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt steht er dafür ein, dass er nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen dazu berechtigt ist und stellt im Falle des Verstoßes Ongus von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Eventuell bestehende weitere Ansprüche von Ongus bleiben unberührt.
13.3 Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, erfolgt die Datenverarbeitung im Auftrag des Auftraggebers. Im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung wird Ongus Daten nach den Weisungen des Auftraggebers verarbeiten und nutzen und alle relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Die Weisungen müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.
14. Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis der jeweils anderen Partei erkennbar sind, sowie die Tatsache der Vertragsanbahnung, des Zustandekommens des Vertrags und dessen Inhalt zeitlich unbefristet geheim zu halten und sie nicht – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise zu verwerten.
15. Abtretung
Die Abtretung von Forderungen gegen Ongus ist ausgeschlossen.
16. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Ausübung eines vom Auftraggeber geltend gemachten Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen.
17. Subunternehmer
Ongus ist berechtigt, sich bei der Ausführung von Leistungen ganz oder teilweise eines oder mehrerer Subunternehmer zu bedienen.
18. Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.
20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird das Landesgericht für ZRS Graz als sachlich und örtlich zuständiges Gericht vereinbart. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.